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Beschränkungen beim Erwerb von Eigentumsrechten (II)

20 Jan 2015

Legal, von Athina Ledaki, Lawyer/Accredited Mediator (CEDR)

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B. Verteidigungsgebiete - Maritime Forts

Das Verbot des Erwerbs von Eigentum in Verteidigungsgebieten oder Seefestungen ist die andere Einschränkung, die in den Bestimmungen des Gesetzes 1892/1990 festgelegt ist und weiterhin gültig bleibt.  Es bezieht sich auf bestimmte Gebiete des Landes, einschließlich Kreta, die in Artikel 32 des Gesetzes 1892/1990 ausführlich definiert sind und basierend auf geografischen Koordinaten sind (einschließlich der Gebiete Souda, Akrotiri, Almyrida, Kalyves, Gavalohori, Maleme usw.).

Selbst in diesen Fällen ist das Verbot jedoch nicht absolut. Die Beschränkungen hinsichtlich des Erwerbs von Grundrechten an Immobilien, die innerhalb der Grenzen dieser Gebiete liegen, können aufgehoben warden, wenn eine Erlaubnis des Präfekten / Leiters der Region erteilt wird, auf Ersuchen der betroffenen Person nach Zustimmung der zuständigen Militärbehörde, die für die Zone zuständig ist, in der sich die Immobilie befindet.

Praktisch erstellt der Ingenieur des Eigentümers einen topografischen Plan mit einer notwendigen Aussage über die Aufnahme oder nicht des übertragenen Eigentums in die Verteidigungsgebiete oder die maritimen Forts. Anschließend bereitet der Notar, vor dem der Übertragungsvertrag unterzeichnet werden soll, den Antrag der Vertragsparteien auf die entsprechende Genehmigung für die Übertragung des Eigentums vor. Dies wird der Präfektur des Standortes des Grundstücks zusammen mit dem gemäß den EGSA'87-Systemkoordinaten gezeichneten topografischen Plan des übertragenen Grundstücks, einer Karte des Gebiets im Maßstab 1: 5000 und einer beglaubigten Kopie des Reisepasses / der Identität vom Käufer eingereicht. Die Präfektur leitet den Antrag an die zuständige Behörde (Militär, Luftfahrt, Seefahrt) weiter, die die Genehmigung für die bevorstehende Überstellung erteilt. Die schriftliche Antwort / Erlaubnis auf die Anfrage der Vertragsparteien wird im Übertragungsvertrag ausdrücklich erwähnt, was absolut nichtig ist, wenn die vorgenannte Erlaubnis nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht beigefügt ist.


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