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Beschränkungen beim Erwerb von Eigentumsrechten (I)

19 Jan 2015

Legal, von Broosco Team

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A. Grenzregionen

Seit 1990 hat der griechische Staat das Verbot für natürliche oder juristische Personen eingeführt, Rechte an Immobilien in den Grenzgebieten des Landes zu erwerben. Um solche Eigentumsübertragungen durchzuführen, forderte das Gesetz, dass der potenzielle Käufer eine Akte bei einem Sonderausschuss des Verteidigungsministeriums einreicht, der positiv oder negativ berät und schließlich die Unterzeichnung des endgültigen Vertrags zulässt oder nicht zulässt. Die meisten dieser Entscheidungen waren positiv, aber das Interesse der Käufer schwächte sich am Kauf dieser Immobilie allmählich ab, da Sie etwa ein Jahr auf die Antwort des Ausschusses warten mussten.

Das Gesetz 3978/2011, das durch das Gesetz 4278/2014 ergänzt wurde, änderte den Status bei der Übertragung von Immobilien in Grenzgebieten.

  • Zuerst, gelten als Grenzregionen, die heute als ehemalige Regionen von Dodekanes, Evros, Thesprotia, Kastoria, Kilkis, Lesbos, Xanthi, Preveza, Rodopi, Samos, Chios und Florina, die Inseln Thira und Skyros, die ehemaligen Grafschaften Nevrokopi, Pogoni, Konitsa, Almopia, Edessa, Sintiki und die ehemaligen Dörfer von Othoni, Mathraki und Erikoussa. Die Regionen Thessaloniki, Chalkidiki, die vier Regionen von Kreta (Chania, Rethymno, Iraklio, Ag.Nikolaos), Korfu, Kefalonia, Grevena, Kozani, Imathia, Pieria und Kavala wurden von der Liste der Grenzgebiete ausgeschlossen.
  • Außerdem wurde die Liste der Personen erweitert, für die das Verbot des Erwerbs von Eigentumsrechten in Grenzgebieten nicht gilt. Insbesondere können natürliche oder juristische Personen mit griechischer Staatsbürgerschaft, natürliche oder juristische Personen mit Staatsangehörigkeit oder Hauptsitz der Europäischen Union oder der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) in diesen Regionen Eigentumsrechte erwerben. Also, für diese Personen gelten keine Einschränkungen.
  • Die Einschränkungen beziehen sich immer noch ausschließlich auf natürliche oder juristische Personen aus Drittländern, und können zurückgezogen werden, indem man sich an die lokale Verwaltung der Region und nicht an das Verteidigungsministerium wendet, wie das vorherige Gesetz verlangte.

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