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Der Eigentumsvorvetrag

21 Feb 2015

Legal, von Broosco Team

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Die vorläufige Vereinbarung über die Übertragung von Immobilien ist ein vertraglicher Rechtsakt, nach dem der Verkäufer und mutmaßliche Eigentümer der übertragenen Immobilie dem potenziellen Käufer verspricht, vor dem Notar zu erscheinen und den endgültigen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Die Hauptmerkmale des Vorvertrags sind:

  • Es wird kein endgültiger Übertragungsvertrag unterzeichnet, aber der Eigentümer / Verkäufer verspricht, den endgültigen Vertrag zu unterzeichnen. Daher sollte klargestellt werden, dass der Vorvertrag KEINE Eigentumsurkunde ist. Dies bedeutet praktisch, dass der Käufer das Eigentum an der Immobilie nicht erwirbt, sobald die vorläufige Vereinbarung unterzeichnet ist.
  • Es sollte eine Notarhandlung sein. Der Prozess ist viel einfacher als die Unterzeichnung des Kaufvertrags, da außer der Grundsteuerbescheinigung keine weiteren Bescheinigungen erforderlich sind, die normalerweise für den endgültigen Vertrag erforderlich sind.
  • Es ist nicht beim Grundbuchamt / Katasteramt registriert, daher sind die Parteien nicht mit Registrierungsgebühren belastet. Gleichzeitig birgt die mangelnde Publizität des Vorvertrags das Risiko, dass ein Eigentümer in böser Absicht mehrere Vorabvereinbarungen unterzeichnet, die mehreren potenziellen Käufern das gleiche Eigentum "versprechen", wobei die Unfähigkeit des Käufers ausgenutzt wird, um das Engagement des Verkäufers gegenüber anderen Käufern zu überprüfen.
  • Keine Steuerzahlung ist erforderlich, um eine vorläufige Vereinbarung zu unterzeichnen.
  • Es gibt keine Änderung der tatsächlichen Rechte an der Immobilie. Da das Eigentum an der Immobilie nicht durch eine vorläufige Vereinbarung übertragen wird, ist es möglich, dass die Immobilie mit oder ohne Wissen des Eigentümers mit Belastungen, Ansprüchen, Zwangsvollstreckungen usw. belastet wird, als sie ihm, bis zum Abschluss des endgültigen Vertrages und nicht an den potenziellen Käufer, noch zu gehören scheint

Angesichts der oben genannten, wird es der Schluss gezogen, dass abgesehen von der rechtlichen und technischen Kontrolle, die bei jeder Eigentumsübertragung vor einem endgültigen Kaufvertrag oder einer vorläufigen Vereinbarung erforderlich ist, nachdrücklich empfohlen wird, eine Untersuchung der Zahlungsfähigkeit und der anstehenden finanziellen Probleme des Eigentümers durchzuführen um das Risiko zu minimieren, dass der Eigentumsübergang aufgrund möglicher Schulden des Verkäufers nicht abgeschlossen werden kann.

Die Prüfung der Machbarkeit der Unterzeichnung einer vorläufigen Vereinbarung in Bezug auf den endgültigen Vertrag ist ein absolutes Muss, unter Berücksichtigung des vereinbarten Zeitplans für den Verkauf oder der Erfüllung bestimmter Bedingungen ebenfalls. Auf jeden Fall wird empfohlen, bei Unterzeichnung einer vorläufigen Vereinbarung alle erforderlichen Verfahren abzuschließen und die Immobilie so schnell wie möglich an den Käufer zu übertragen, um zu vermeiden, dass sein potenzielles Eigentumsrecht lange im Zweifel bleibt.


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