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Ingenieurzertifikat

22 Jul 2014

Engineering, von Broosco Team

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Durch die Umsetzung des Gesetzes 4178/2013 wurde der Status der Übertragung von Eigentumsrechten erheblich geändert. Mit dieser gesetzgeberischen Maßnahme übertrug der Staat die Verantwortung und die Kosten für die Wahrung der Rechtmäßigkeit einer Immobilie von den zuständigen Dienststellen erstens an den Ingenieur und zweitens an den Notar.

Bis zur Durchsetzung des Gesetzes war die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Übertragung eher vage. Einerseits konnte der Notar unmöglich wissen, ob das übertragene Eigentum illegale Konstruktionen enthielt, während der Ingenieur beim Eigentumsübertragungsverfahren nicht einmal benötigt wurde. Aber selbst wenn es einen gab, war er nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Eigentums zu überprüfen.

Nach dem Status des Gesetzes 4178 ist vor der Unterzeichnung eines Eigentumsübertragungsvertrags eine Ingenieurbescheinigung nach diesem Gesetz erforderlich, die bestätigt, dass sich auf dem Grundstück kein Gebäude befindet oder dass das vorhandene Gebäude und seine Nutzung der Baugenehmigung entsprechen oder (falls illegale Konstruktionen oder Verwendungen), dass alle vorhandenen illegalen Konstruktionen oder Verwendungen erledigt wurden.

Der Erklärung des Ingenieurs muss ein topografischer Plan, nach dem offiziellen Koordinatensystem E.G.S.A.'87, beigefügt sein. Bezeichnenderweise muss dem Zertifikat kein topografischer Plan beigefügt sein, wenn sich das übertragene Eigentum innerhalb eines Stadtplans befindet und eine Baugenehmigung bis zum 08.08.2013 erteilt wurde oder ein Vertrag über die horizontale oder vertikale Teilung unterzeichnet wurde, wenn er sich innerhalb des Stadtplans befindet, für den das Durchführungsgesetz ratifiziert wurde, oder wenn er außerhalb der Stadtgrenzen liegt und nicht entsprechend seiner Größe konstruierbar ist.

Wenn der Ingenieur ein Legalisierungsverfahren durchgeführt hat, muss der Ingenieur dem Notar zusätzlich zu den oben genannten eine Bescheinigung über den Abschluss des Legalisierungsprozesses vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Legalisierungsstrafe bezahlt wurde (vollständig oder 30% davon), zusammen mit den Plänen, in denen die beigelegten Illegalitäten vorgestellt werden.

Der Bescheinigung des Ingenieurs ist immer eine Erklärung des Eigentümers mit demselben Inhalt beizufügen, in der das Fehlen von Illegalitäten auf dem übertragenen Eigentum festgestellt wird.

Die Bescheinigung des Ingenieurs ist bei Erbverträge nicht erforderlich.


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