Immobilien Blog

Ersitzung

27 Feb 2015

Legal, von Broosco Team

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Der Erwerb von Eigentumsrechten in Griechenland kann ein mündliches, nicht schriftliches Verfahren sein, das nicht unbedingt durch ein Übertragungsgesetz eines Notars erfolgt. Tatsächlich war die "mündliche" Übertragung von Eigentum die Regel bereits im 19. Jahrhundert. Dies ist der Grund, warum es bei der Suche nach Urkunden sehr häufig vorkommt, um diese Art des Immobilienerwerbs zu finden, was bedeutet, dass der Anwalt mit dem Mangel an Registrierungen im Namen des Verkäufers konfrontiert ist. In diesem Fall muss der Eigentümer / Verkäufer lediglich seine Eigentumsrechte an dem spezifischen Eigentum unter Verwendung anderer Beweise nachweisen, um seine Argumente zu stützen. Die an den häufigsten bereitgestellten Dokumenten sind die feierliche Erklärungen der Nachbarn oder der intestierten Erben des Vorgängers des Verkäufers zur Bestätigung der Oberfläche und der Grenzen des Eigentums sowie der Rechte des Verkäufers.

Das legale griechische Wort, um diese Art des Erwerbs von Eigentumsrechten zu beschreiben, ist "χρησικτησία" (auf Griechisch ausgesprochen hrissiktissia), und entsprechende Begriffe wären "Erwerbsverordnung", die zu den Arten des Erwerbs von Territorium im Völkerrecht zählt, als Ergebnis der friedlichen Ausübung der De-facto-Souveränität für einen sehr langen Zeitraum über ein Gebiet, das von internationalen Anwälten als nahe am römischen "usucapio" oder "nachteiligen Besitz" anerkannt wurde, eine Methode zum Erwerb des Eigentums an Immobilien durch Besitz für eine gesetzliche Frist unter bestimmten Bedingungen.

In Griechenland müssen für den Erwerb von Eigentum durch dieses Verfahren die folgenden vier Bedingungen gelten: 20 Jahre (1) ununterbrochene und unbestrittene (2) Nutzung des Eigentums durch den mutmaßlichen Eigentümer in gutem Glauben (3) und mit vollem Vertrauen von Eigentümer sein (4). Dies sind folglich die Anforderungen, die der angebliche Eigentümer nachweisen muss, dass sie erfüllt sind, falls seine tatsächlichen Rechte angefochten werden. Daher muss er als Besitzer nachweisen, dass er während des gesamten Zeitraums der erforderlichen 20 Jahre Handlungen durchgeführt hat, um dieses spezifische Eigentum zu regieren, was seinen Willen zum Ausdruck bringt, es als sein Eigentum zu betrachten. Überwachung, Vermietung, Kultivierung, Fechten, Inspektion, Besichtigung, Vermessung des Grundstücks und ähnliche Handlungen gelten als solche.


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