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Ferienhausvermietung - EOT-Lizenz
26 Mar 2015
Gemäß dem Gesetz 4254/2014 gelten die Häuser mit einer Fläche von mindestens 80 m² und einem unabhängigen Zugang von außen autarke und unabhängige Häuser auf unabhängigen Grundstücken (daher gehören sie nicht in die Kategorie der grundlegenden Hotelunterkünfte für Touristen), als touristisch eingerichtete Villen ohne erbrachte Dienstleistungen.
Nach demselben Gesetz gilt eine Immobilie, die vorübergehend für weniger als dreißig (30) Tage vermietet wird, als Touristenunterkunft. Bis zur Umsetzung dieser Änderung betrug, war die zulässige Mindestdauer für eine kurzfristige Hausmiete drei Monate.
Die Gesetzesänderung bedeutet praktisch, dass eine vorübergehende Hausvermietung von mehr als einem Monat nicht als Vermietung einer Touristenunterkunft, sondern als normale Vermietung nach griechischem Recht angesehen wird. Mit anderen Worten, der neue Rechtsrahmen für die Vermietung von Ferienimmobilien bietet zwei Arten der Vermietung:
Α. Mieten Sie jede Residenz auch als Touristenunterkunft
Jedes Haus oder jede Wohnung in Griechenland kann für mindestens einen (1) Monat an einen Dritten, einen griechischen oder ausländischen Staatsbürger, für einen vorübergehenden Aufenthalt oder für einen Urlaub vermietet werden. Auf diesem Fall muss der Eigentümer keine spezielle EOT-Lizenz beantragen und erhalten, die normalerweise erforderlich ist, wenn ein Unternehmen zur Vermietung von Touristenunterkünften geführt wird, noch das Unternehmen bei den örtlichen Steuerbehörden als Fachmann für Tourismus registrieren. Er ist jedoch verpflichtet, den Mietvertrag im elektronischen System des Finanzministeriums zu registrieren und die Mieteinnahmen daher in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben.
B. Vermietung einer touristisch eingerichteten Villa
Dies ist die neue Kategorie der Touristenunterkünfte, wie oben beschrieben (Häuser mit einer Fläche von mindestens 80 m² und unabhängigem Zugang von außen, die autarke und unabhängige Gebäude auf unabhängigen Grundstücken sind und keine Dienstleistungen für die Mieter erbringen). Wenn Sie eine solche Immobilie besitzen, haben Sie das Recht, umaußer es für einen Zeitraum von mehr als einen Monat zu mieten (wie im Fall A), sondern auch wöchentlich als Touristenunterkunft zu mieten, solange Sie die EOT-Lizenz beantragt und erhalten haben. Jede Vermietung sollte sich notwendigerweise auf die gesamte Immobilie beziehen und nicht zu einem Teil davon, ohne Untervermietungsrecht und sollte einen Zeitraum von mindestens einer Woche, jedoch nicht mehr als drei (3) Monaten pro Jahr abdecken. Sie müssen diese Aktivität auch nicht beim Finanzamt oder bei einem griechischen Versicherungsfonds registrieren, aber Sie sollten auf jeden Fall die EOT-Lizenz erhalten, um legal arbeiten zu können.
Fassen wir also zusammen:
Art der Miete |
Rechtsdauer |
Vermietung des Grundwohnsitzes |
Mindestens 3 Jahre |
Vermietung eines Zweitwohnsitzes als Ferienhaus / Touristenunterkunft ohne EOT-Lizenz. |
Mindestens 1 Monat |
Vermietung einer möblierten Touristenvilla mit EOT-Lizenz |
Wöchentlich/ monatlich (maximal 3 Monate pro Jahr) |
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