Die Eigentumsübertragung in Griechenland

Der Prozess im Allgemeinen…


 

Die Eigentumsübertragung verlangt, dass bestimmte Verfahren mit Hilfe von verschiedenen Fachleuten (zB Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Ingenieure, usw.) durchgeführt werden, um alle erforderlichen Dokumente gesammelt zu werden und um eine gründliche, rechtliche und technische Forschung der zu übertragenden Immobilie vor der sicheren Übergabe an den Käufer durchgeführt zu werden.

Die rechtliche und technische Immobilienforschung ist eine Priorität, um mögliche rechtliche und technische Probleme zu identifizieren und diese vor der Eigentumsübertragung zu lösen. Daher wird die Unterstützung des Anwalts und Ingenieurs als unverzichtbar angesehen. Eine juristische Forschung bezieht sich auf die Durchsuchung der Eigentumsurkunde, auf mögliche Belastungen, Ansprüche und Verbindlichkeiten und auf die Lösung aller rechtlichen Probleme. Die Forschung eines Ingenieurs bezieht sich auf die Überprüfung des topografischen Plans der Immobilie, die Übereinstimmung der Gebäude mit der erteilten Baubewilligung und die Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorschriften.

Nach allen Forschungen verpflichtet sich der Verkäufer, die notwendigen Unterlagen für die Übergabe an den Notar vorzulegen, der die Verkaufshandlung vorbereitet. Als nächstes kommt die Zahlung der Übertragungssteuer vom Käufer. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn die Unterzeichnung der Verkaufsaktion von den Vertragsparteien stattfindet. Die Übertragung der Bezitz an der Immobilie auf den neuen Eigentümer wird durch die Registrierung des Kaufvertrages beim zuständigen Grundbuchamt / Katasteramt abgeschlossen. Die Schritte der Übertragung sind nachstehend kurz aufgeführt.

 

Die Schritten


 

Primärerhebung der Belege


Dies ist die Phase, die mit der rechtlichen und technischen Erhebung befasst, in der der Verkäufer den Käufer unterstützen muss, indem er alle Unterlagen stellt, die für den schnelleren Abschluss der Recherchen vor den zuständigen Behörden (Katasteramt, Stadtplanung Abteilung etc.) erforderlich sind. Falls in dieser Phase rechtliche oder technische Probleme auftreten, die vor der Eigentumsübertragung behandelt werden müssen und der Verkäufer die entsprechenden Kosten oder Ausgaben übernehmen muss, ist es möglich, dass er die Ausgabe einer Kaution erhebt, die im Voraus gezahlt wird, als eine vorläufige Vereinbarung unterzeichnet wird.

 

Vorläufige Vereinbarung (optional)


Die vorläufige Vereinbarung ist eigentlich ein Akt eines Notars, der beide Parteien verpflichtet, den Verkauf durchzuführen, mit anderen Worten der Verkäufer muss das Eigentum an dem Immobilien auf den Käufer übertragen, und der Käufer muss den vereinbarten Preis bezahlen. Sie beinhaltet alle Bedingungen, die als Bedingung für den Abschluss des Kaufvertrages und die Unterzeichnung der endgültigen Verkaufsakte vereinbart werden. Sie verbindet die Verkaufshandlung entweder mit einem bestimmten Zeitraum, nach dem die Handlung unterzeichnet werden sollte, oder mit der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen oder Bedingungen von den Vertragsparteien. Einige der Rechte, die den Parteien eingeräumt werden, sind folgende: der Käufer behält sich grundsätzlich das Recht vor, eine Rückerstattung der Kaution in doppelter Höhe zu verlangen, falls der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Verkäufer die Kaution einbehält, falls der Käufer vom Verkauf zurücktritt. Die Kosten des Vorvertrags belasten (in der Regel) den Käufer, da dies einen Teil der Gesamtgebühr des Notars für die Verkaufshandlung darstellt.

 

Verpflichtungen des Verkäufers und Käufers

 
Der Verkäufer wird gebeten, dem Notar die für die Verkaufshandlung erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen, während der Käufer eine griechische Steuernummer erhalten und alle seine Identitätsinformationen dem Notar zur Verfügung stellen muss und dannach die Übertragungssteuer entrichten muss. Falls der Käufer bei der Unterzeichnung des Vertrages oder der vorläufigen Vereinbarung nicht anwesend sein kann, muss er eine besondere Genehmigung an einen bestimmten Bevollmächtigten durch Unterzeichnung einer Vollmacht vorlegen.

 

Vertragsunterzeichnung


Sobald der Notar bestätigt hat, dass alle für die Eigentumsübertragung erforderlichen Dokumente geliefert wurden und dass sie gültig und korrekt sind, bereitet er die Erklärung über die Eigentumsübertragung, die der Käufer vor der Vertragsunterzeichnung beim Finanzamt abgeben muss. Diese Erklärung, einschließlich Angaben zum Verkäufer und Käufer, Beschreibung der Immobilie und angegebenen Verkaufspreis, wird vom Käufer beim Finanzamt eingereicht, in dem sich die Immobilie befindet. Die entsprechende Übertragungssteuer wird vom Käufer (3% des Verkaufspreises + 3% des Ergebnisses) innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellung der Steuerrechnung durch das Finanzamt gezahlt (danach wird der fällige Betrag mit den gesetzlichen Zuschlägen belastet). Bei der Vertragsunterzeichnung vor dem Notar sind die Vertragsparteien entweder anwesend oder vertreten durch ihre gesetzlich bestimmten Bevollmächtigten, möglicherweise ihre Anwälte, ein Dolmetscher falls die Vertragsparteien nicht fließend Griechisch sprechen, und ein Immobilienmakler, wenn einer in die Transaktion eingreift.

 

Abschluss der Eigentumsübertragung


Nach der Vertragsunterzeichnung übernimmt der Käufer die Verantwortung, eine beglaubigte Kopie des Vertrags beim örtlichen Grundbuch / Katasteramt zu registrieren und die Zulassungsbescheinigung zu erhalten. Danach wird der Käufer offiziell der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie.

 

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